LFC - Linzer Faltboot Club - Logo LFC - Linzer Faltboot Club - Logo LFC - Linzer Faltboot Club - Logo
LFC - Linzer Faltboot Club - Logo
Eine Info vom LFC - Linzer Faltboot Club
© 2025 - LFC.at
LFC - Linzer Faltboot Club - Logo

Reuss: Perlen - Bremgarten 35km WW I
?

Einstieg, put-in
Perlen Wehr
47.104043,8.349293   km 0
Ausstieg, take-out
Bremgarten l vor Staumauer
47.343155,8.344921   km 35
online Fluss Pegel LattePegel Mellingen
NW/MW/HW = 40/150/250m³/s
Der Abschnitt von Luzern bis Perlen ist wegen gefährlicher Wehre ohne Kehrwasser nicht zu empfehlen.

In diesem Abschnitt fließt die Reuss mit flotter Strömung durch eine großzügige Wiesenlandschaft und kann mit allen Bootstypen befahren werden. Die einzige Schwierigkeit auf dieser gemütlichen Bummelstrecke sind Brückenpfeiler, welche sehr schnell näher kommen.
Ab Rottenschwil beginnt der Rückstau von Bremgarten. Der kleine See beherbergt ein Vogelschutzreservat.

Eine Durchfahrt für Paddelboote, dem l Ufer entlang ist im Sommer gestattet und auch lohnend. Ganzjährig fahrbar.

Beschreibung von Siesta Oppi mit freundlicher Genehmigung von kanumagazin.de.

erstellt: 3.1.2004 Thomas Rettenbacher  

Diese Reuss (Schweiz Flagge Schweiz) Kajak Fluss-Beschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt, eine Haftung seitens der Ersteller oder des LFC kann aber nicht übernommen werden. Rechtsansprüche sind ausgeschlossen! Achte auf das Datum der Flussbeschreibung und der Fotos, manche sind schon etliche Jahre alt. Zur Befahrung eines Flusses sind weitere Informationen nötig, wie eine Besichtigung, die Meinung guter ortskundiger Paddler, Forenberichte, Wetterbericht, ... Ein Fluss ändert sich laufend, z.B kann durch einen Felssturz ein leichter Abschnitt lebensgefährlich werden. Stimmt eine Flussbeschreibung nicht mehr? Gibt es ein neues Befahrungsverbot? Ist ein Wehr nicht in der Karte? Passt der Pegel nicht mehr? Dann bitte ein Send Mail!Mail senden!

3 (Gefahren) Hinweise auf Rivermap

Weitere Kanu Kajak Abschnitte auf dem Fluss Reuss:
Bremgarten - Stilli (Aare) 29km WW I - II